Klarstellung nach BILD-Bericht „BMG zweifelt nicht an Notwendigkeit kieferorthopädischer Leistungen“

Nach der Bundesrechnungshof-Kritik vom April 2018, dass der Nutzen kieferorthopädischer Leistungen wissenschaftlich nicht hinreichend belegt sei und die hohen Ausgaben deshalb auf den Prüfstand gehörten, hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine Meta-Studie beim IGES-Insitut in Auftrag gegeben. Aus dieser Studie berichtete die BILD jetzt unter der Schlagzeile: „Regierung bestätigt: Verdacht auf Abzocke mit Zahnspangen“.

Zum Bericht der BILD über das Gutachten zum Nutzen von Zahnspangen von heute stellt das Gesundheitsministerium klar:
 
„Das Gesundheitsministerium zweifelt nicht an der Notwendigkeit kieferorthopädischer Leistungen. In seinem Auftrag wurde gleichwohl eine Meta-Studie vom IGES-Institut zu dem Thema erstellt.

Darin kommen die Studien-Autoren zu dem Ergebnis, dass die Datengrundlage derzeit nicht ausreicht, um diese Frage abschließend zu bewerten. Dass Zahnspangen die Morbidität (Karies, Parondontitis, Zahnverlust, etc.) verringern, kann zwar nicht belegt werden, ist aber laut IGES auch nicht ausgeschlossen. Dafür konstatieren die Studienautoren, dass sich Zahnfehlstellungen sowie die Lebensqualität der Patienten durch diese Behandlung verbessern. Prinzipiell bewertet den Nutzen einer Therapie nicht der Gesetzgeber, sondern der Gemeinsame Bundesausschuss. Das BMG wird mit den beteiligten Organisationen den weiteren Forschungsbedarf und Handlungsempfehlungen erörtern.“
 
Die Kernthesen mit den entsprechenden Zitaten aus der Expertise:

1. Eine abschließende Einschätzung ist nicht möglich
„Da insgesamt nur wenige Untersuchungen zur Mundgesundheit identifiziert werden konnten, die zudem vornehmlich auf Surrogatendpunkten beruhen, lässt sich keine abschließende Einschätzung vornehmen, ob und welche langfristigen Auswirkungen die angewendeten kieferorthopädischen Therapieregime auf die Mundgesundheit haben.
 
2. Die Studienlage ist unvollständig
„Zwar konnte eine hohe Anzahl an Studien und Dokumenten in den Recherchen gefunden werden, das identifizierte Material ist zur Beantwortung der zugrunde liegenden Fragen jedoch nur bedingt geeignet.“
 
3. Ein patientenrelevanter Nutzen (bezogen auf Morbidität, also Karies, Zahnausfall, etc.) ist zwar nicht belegt. Das heißt aber NICHT, dass es ihn nicht gibt…
„Insgesamt lassen die identifizierten Studien in Bezug auf die diagnostischen und therapeutischen kieferorthopädischen Maßnahmen keinen Rückschluss auf einen patientenrelevanten Nutzen zu. Dies ist insbesondere durch die Heterogenität der Studien in Bezug auf die betrachteten Populationen, die angewendeten Interventionen und die Studiendesigns bedingt und darauf zurückzuführen, dass morbiditätsrelevante Endpunkte wie Zahnverlust, Karies oder Parodontitis und Parodontose in der Regel erst mehrere Jahre nach der Behandlung auftreten und somit sehr lange Beobachtungszeiten erfordern.“
 
4. Die Lebensqualität verbessert sich nach abgeschlossener kieferorthopädischer Behandlung
„Hier zeigte sich, dass Patientinnen und Patienten mit einer abgeschlossenen kieferorthopädischen Behandlung eine höhere Lebensqualität berichteten als nicht behandelte Studienteilnehmerinnen oder Patienten, die sich aktuell kieferorthopädischen Maßnahmen unterzogen.“
 
5. Zahnfehlstellungen werden durch die Behandlung verbessert
„Unabhängig von den genutzten Indizes zeigten sich hier durch die Anwendung von kieferorthopädischen Apparaturen Verbesserungen.“