Praxis Schumann und Partner Urlaub

Sommerferien!

Liebe Patienten wir wünschen Ihnen schöne Sommerferien!

Unsere Praxis in Rüttenscheid ist durchgänig geöffnet!

Die Praxis in Kettwig ist vom 29.07. bis einschließlich 16.08. geschlossen.

Bitte beachten Sie die geänderten Sprechzeiten beider Praxen während der Ferien:

Praxis Rüttenscheid:

Mo, Di, Do: 08:30 bis 11:30 und 12:45 bis 16:30 Uhr.

Mittwochs und freitags bleiben die Sprechzeiten unverändert.

Praxis Kettwig:

in der Zeit vom 08.07 bis 26.07. montags und donnerstags von 08:30 bis 15:00 Uhr

 

 

 

Weihnachtsferien!

Wir wünschen unseren Patienten eine ruhige Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Unsere Praxis in Essen-Rüttenscheid ist vom 22.12.2023 bis einschließlich 01.01.2024 geschlossen.

Unsere Praxis in Essen-Kettwig ist vom 22.12.2023 bis einschließlich 05.01.2024 geschlossen

In besonders dringenden Notfällen können sie am 27., 28. und 29.12. Frau Dr. Späth (0171-1268735)  zwischen 08:30 und 09:30 Uhr telefonisch erreichen oder eine Nachricht auf Ihrer Mailbox hinterlassen. Wir werden Sie dann so schnell es geht zurückrufen.

Osterferien

Liebe Patienten wir wünschen Ihnen schöne Osterferien!

Unsere Praxis in Rüttenscheid ist durchgehend geöffnet,

die Praxis in Kettwig ist in den Osterferien geschlossen.

Bitte beachten sie die geänderten Öffnungszeiten während der Ferien:

Mo, Di, Do: 8.30 bis 11.30 und 12.45 bis 17 Uhr.

Mittwochs und Freitags bleiben die Sprechzeiten unverändert.

Bombenfund in Rüttenscheid

Liebe Patientinnen und Patienten,

am Montag den 01.03.2021 wird in unmittelbarer Nähe der Praxis Essen-Rüttenscheid eine alte Weltkriegsbombe entschärft. Wir sind zwar sehr nah dran, aber nicht im „inneren Ring“. Noch sind die Informationen der Stadt recht vage, wir hoffen aber, ganz normal vor Ort sein zu können und bitten Sie, rechtzeitig zu Ihren Terminen zu erscheinen. Eventuell müssen Sie ein bisschen länger nach einem Parkplatz suchen, da viele Nachbarstraßen gesperrt sind – die Rüttenscheider Straße im Bereich der Praxis ist von der Sperre nicht betroffen, aber die Zufahrtsstraßen dorthin. Inwieweit die öffentlichen Verkehrsmittel fahren, kann uns die Stadt zum jetzigen Zeitpunkt leider noch nicht sagen. Sobald wir etwas Neues erfahren, halten wir Sie hier auf dem Laufenden.

 

Klarstellung nach BILD-Bericht „BMG zweifelt nicht an Notwendigkeit kieferorthopädischer Leistungen“

Nach der Bundesrechnungshof-Kritik vom April 2018, dass der Nutzen kieferorthopädischer Leistungen wissenschaftlich nicht hinreichend belegt sei und die hohen Ausgaben deshalb auf den Prüfstand gehörten, hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine Meta-Studie beim IGES-Insitut in Auftrag gegeben. Aus dieser Studie berichtete die BILD jetzt unter der Schlagzeile: „Regierung bestätigt: Verdacht auf Abzocke mit Zahnspangen“.

Zum Bericht der BILD über das Gutachten zum Nutzen von Zahnspangen von heute stellt das Gesundheitsministerium klar:
 
„Das Gesundheitsministerium zweifelt nicht an der Notwendigkeit kieferorthopädischer Leistungen. In seinem Auftrag wurde gleichwohl eine Meta-Studie vom IGES-Institut zu dem Thema erstellt.

Darin kommen die Studien-Autoren zu dem Ergebnis, dass die Datengrundlage derzeit nicht ausreicht, um diese Frage abschließend zu bewerten. Dass Zahnspangen die Morbidität (Karies, Parondontitis, Zahnverlust, etc.) verringern, kann zwar nicht belegt werden, ist aber laut IGES auch nicht ausgeschlossen. Dafür konstatieren die Studienautoren, dass sich Zahnfehlstellungen sowie die Lebensqualität der Patienten durch diese Behandlung verbessern. Prinzipiell bewertet den Nutzen einer Therapie nicht der Gesetzgeber, sondern der Gemeinsame Bundesausschuss. Das BMG wird mit den beteiligten Organisationen den weiteren Forschungsbedarf und Handlungsempfehlungen erörtern.“
 
Die Kernthesen mit den entsprechenden Zitaten aus der Expertise:

1. Eine abschließende Einschätzung ist nicht möglich
„Da insgesamt nur wenige Untersuchungen zur Mundgesundheit identifiziert werden konnten, die zudem vornehmlich auf Surrogatendpunkten beruhen, lässt sich keine abschließende Einschätzung vornehmen, ob und welche langfristigen Auswirkungen die angewendeten kieferorthopädischen Therapieregime auf die Mundgesundheit haben.
 
2. Die Studienlage ist unvollständig
„Zwar konnte eine hohe Anzahl an Studien und Dokumenten in den Recherchen gefunden werden, das identifizierte Material ist zur Beantwortung der zugrunde liegenden Fragen jedoch nur bedingt geeignet.“
 
3. Ein patientenrelevanter Nutzen (bezogen auf Morbidität, also Karies, Zahnausfall, etc.) ist zwar nicht belegt. Das heißt aber NICHT, dass es ihn nicht gibt…
„Insgesamt lassen die identifizierten Studien in Bezug auf die diagnostischen und therapeutischen kieferorthopädischen Maßnahmen keinen Rückschluss auf einen patientenrelevanten Nutzen zu. Dies ist insbesondere durch die Heterogenität der Studien in Bezug auf die betrachteten Populationen, die angewendeten Interventionen und die Studiendesigns bedingt und darauf zurückzuführen, dass morbiditätsrelevante Endpunkte wie Zahnverlust, Karies oder Parodontitis und Parodontose in der Regel erst mehrere Jahre nach der Behandlung auftreten und somit sehr lange Beobachtungszeiten erfordern.“
 
4. Die Lebensqualität verbessert sich nach abgeschlossener kieferorthopädischer Behandlung
„Hier zeigte sich, dass Patientinnen und Patienten mit einer abgeschlossenen kieferorthopädischen Behandlung eine höhere Lebensqualität berichteten als nicht behandelte Studienteilnehmerinnen oder Patienten, die sich aktuell kieferorthopädischen Maßnahmen unterzogen.“
 
5. Zahnfehlstellungen werden durch die Behandlung verbessert
„Unabhängig von den genutzten Indizes zeigten sich hier durch die Anwendung von kieferorthopädischen Apparaturen Verbesserungen.“