Kostenübernahme bei der kieferorthopädischen Behandlung – wer kommt für die Kosten auf?
Was bezahlt die Versicherung?
Vor Behandlungsbeginn erarbeiten wir für Sie einen Heil- und Kostenplan, den Sie Ihrer Versicherung zwecks Kostenübernahme einreichen. Eine klar gegliederte Rechnung, aus der Sie die anfallenden Leistungen erkennen können, erhalten Sie vierteljährlich.
20% beträgt der gesetzlich vorgegebene Eigenanteil, den Sie für sich bzw. das erste Kind – verteilt auf die gesamte Behandlungszeit – zunächst selbst tragen. Für jedes weitere gleichzeitig in Behandlung befindliche Kind beträgt der Eigenanteil 10%. Wird die Behandlung planmäßig beendet, erstattet die gesetzliche Krankenkasse diesen Betrag an Sie zurück.
Bewahren Sie bitte Ihre Rechnungen auf, damit Sie Ihren Eigenanteil problemlos erstattet bekommen. Wir bieten Ihnen zur organisatorischen Erleichterung das Lastschriftverfahren an.
Für Patienten die jünger als 18 Jahre sind, wird entsprechend der Richtlinien und nach kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KiG) entschieden, ob die Bezahlung der kieferorthopädischen Behandlung von den Krankenkassen übernommen wird. Auch in diesen Fällen ist die medizinische Indikation nicht in Frage gestellt.
Mit Ihrer Entscheidung für Kostenerstattung geben Sie Ihrem Kieferorthopäden die Möglichkeit, Sie entsprechend Ihrer persönlichen und medizinisch erforderlichen Bedürfnisse optimal und individuell zu betreuen.