Fragen und Antworten zu kieferorthopädischen Behandlungen in Essen

Gerade Erwachsenen ist es wichtig, dass eine Zahnkorrektur möglichst unauffällig ist. Wir sind für spezielle Behandlungsmethoden zertifiziert (Invisalign, Lingualtechnik) und bieten Ihnen daher viele Möglichkeiten, die auch höchsten ästhetischen Ansprüchen gerecht werden und praktisch unsichtbar sind. Auch für Jugendliche sind diese Behandlungsmethoden verfügbar.

Ein strahlendes Lächeln bringt Selbstvertrauen und positive Reaktionen Ihrer Umwelt.
Zudem erhöhen schief übereinanderstehende Zähne das Kariesrisiko und das Risiko für Zahnfleischentzündungen; sie können zu Fehlbelastungen führen. Mit geraden Zähnen haben Sie die besten Chancen auf ein langanhaltend gesundes Gebiss.

Bereits in einem Alter von 4-6 Jahren kann eine kieferorthopädische Therapie sinnvoll sein. In den meisten Fällen wird sie zwar erst zu einem späteren Zeitpunkt erforderlich, aber wir raten Ihnen, schon in diesem Alter einen Kieferorthopäden zur Beratung aufzusuchen, damit wir den optimalen Zeitpunkt für die Behandlung rechtzeitig festlegen können.

Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr wird die kieferorthopädische Behandlung in den meisten Fällen übernommen. Entscheidend ist die Einstufung nach dem KIG-System. Die kieferorthopädischen Leistungen sind durch den Gesetzgeber auf ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungen beschränkt (SGB V). Die Kosten für darüber hinausgehende Leistungen werden privat in Rechnung gestellt und sind nicht erstattungsfähig.

Seit 2004 ist bei gesetzlich versicherten Patienten eine Einstufung der Fehlstellungen nach den kieferorthopädischen Indikationsgruppen (kurz: KIG) vorgeschrieben. Je nach Ausprägung der Fehlstellungen erfolgt eine Zuordnung zu den Bedarfsgraden 1-5. Ab Bedarfsgrad 3 erstattet die gesetzliche Krankenversicherung 80% der Grundkosten. Den Eigenanteil von 20% bezahlt zunächst der Patient.

Wenn die kieferorthopädische Behandlung einschließlich Retention (Haltephase) abgeschlossen ist, wird eine Abschlussbescheinigung ausgestellt. Diese Bescheinigung muss dann zusammen mit den von Ihnen gesammelten Eigenanteilsrechnungen bei der Krankenkasse zur Erstattung vorgelegt werden. Kommt es zu einem Abbruch der Behandlung wird der Eigenanteil nicht erstattet.

Zunächst schildern Sie uns Ihre Probleme und Wünsche, dann untersuchen wir Sie/Ihr Kind gründlich. Im Anschluss besprechen wir, ob und wann eine kieferorthopädische Behandlung erforderlich ist. Eine grobe Einschätzung hinsichtlich des Aufwands, der verschiedenen Möglichkeiten und der damit verbundenen Kosten können wir Ihnen bereits zu diesem Zeitpunkt geben. Für die Erstellung eines kompletten Behandlungsplans werden dann in einem weiteren Termin alle erforderlichen Unterlagen erstellt. Danach erfolgt die Auswertung.
Nach Fertigstellung des Plans wird dieser mit Ihnen besprochen, danach kann die Therapie beginnen.

Die Behandlungsdauer variiert sehr stark und ist abhängig vom Ausmaß der gewünschten Korrekturen sowie von der individuellen Gewebereaktion und der Mitarbeit des jeweiligen Patienten und beträgt durchschnittlich zwischen 3 Monaten und 2 Jahren.

Die Behandlung unterteilt sich in eine aktive Behandlungsphase und die Retentionsphase. Während der aktiven Behandlungsphase werden die Zähne mit einer festsitzenden oder herausnehmbaren Zahnspange in die gewünschte Position bewegt. In dieser Zeit finden 4-8wöchige Kontrollen statt, um die erforderlichen Korrekturen vorzunehmen. Nachdem die gewünschte Zahnstellung erreicht wurde, kann die Spange entfernt werden und das Ergebnis wird in der anschließenden Retentionsphase stabilisiert.

Nein, die Zahnspange macht keine Schäden an den Zähnen. Die gefürchteten weißen Flecken nach kieferorthopädischer Behandlung mit festsitzenden Zahnspangen treten ausschließlich bei unzureichender Zahnpflege auf.

In unserer Praxis wird daher großer Wert auf Prophylaxe gelegt. Beispielsweise bieten wir Patienten, die eine feste Zahnspange bekommen, die sogenannte Glättflächenversiegelung an. Dabei handelt es sich um einen fluoridhaltigen Schutzlack, der um das Bracket herum aufgetragen wird. Dadurch werden besonders anfällige Bereiche der Zähne besser vor Demineralisierungen der Zahnhartsubstanz geschützt. Die Versiegelung ersetzt jedoch nicht die intensive Zahnpflege, über die wir jeden Patienten entsprechend ausführlich informieren. Weiterhin legen wir großen Wert darauf, dass insbesondere die regelmäßigen Kontrolluntersuchungen bei Ihrem Hauszahnarzt in Anspruch genommen werden.

Für die festsitzenden Zahnspangen hat sich der englischsprachige Begriff “Brackets” eingebürgert. Diese Brackets werden mit einem speziellen Dentalkleber auf die Zähne aufgeklebt. Die Brackets halten auch bei großen Kaubelastungen. Es kann aber durchaus passieren, dass sich im Laufe einer Behandlung das eine oder andere Bracket löst. Dieses sollte dann so schnell wie möglich wieder befestigt werden.

Auf die hintern Backenzähne werden häufig sogenannte Bänder gesetzt. Das sind Metallringe die den Zahn umschließen, der Vorteil hierbei ist, dass die Bänder noch widerstandsfähiger gegenüber Lockerung sind als Brackets.

Nein, das Einsetzen einer festsitzenden Zahnspange tut nicht weh. Am Tag des Einsetzens sowie einige Tage danach kann in einigen Fällen vorrübergehend ein leichtes Druck- oder Spannungsgefühl auftreten, insbesondere beim Zusammenbeißen der Zähne.

Durch die Verwendung hochelastischer moderner Bogenmaterialien, sogenannter thermo-elastischer Bögen, kann der Tragekomfort deutlich erhöht werden.

Bei losen Zahnspangen finden in der Regel alle 6-8 Wochen Kontrolltermine statt. Bei festen Zahnspangen beträgt der Kontrollabstand ca. 4-6 Wochen.

Ja, zu den normalen Kontrollterminen dürfen Kinder und Jugendliche gerne alleine zu uns kommen. Bei den ersten Terminen ist es allerdings wichtig, dass die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten dabei sind. Dabei werden der Befund, der genaue Behandlungsplan und die Kostenregelung besprochen. Auch bei Änderung der Therapie ist es wichtig, dass die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten anwesend sind. Bei solchen Gelegenheiten informieren wir Sie selbstverständlich vorher.

Feste und herausnehmbare Zahnspangen haben ganz unterschiedliche Aufgaben. Sie können sich nur selten gegenseitig ersetzen, sondern werden oftmals ergänzend verwendet. Im Rahmen von frühen Behandlungen, also ab einem Alter von 4-6 Jahren, werden oft herausnehmbare, funktionskieferorthopädische Spangen (z.B. Aktivatoren, Bionatoren) eingesetzt und auf festsitzende Spangen verzichtet.

Mit fortschrittlichen Alignersystemen sind Behandlung in den meisten Fällen auch komplett abnehmbar machbar. Bitte beachten die jedoch das diese Systeme keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen sind.

Nach der Behandlung mit einer festsitzenden Zahnspange tendieren die Zähne dazu, sich wieder in ihre alte Position zu bewegen. Das liegt daran, dass unsere Zähne durch unterschiedliche Fasern mit dem Knochen verbunden sind und diese Fasern eine Weile brauchen, um sich an die neue Position zu gewöhnen. Würde die feste Zahnspange einfach nur entfernt, so würden sich die Zähne unkontrolliert bewegen und es käme zu einem sogenannten Rezidiv.

Um das erreichte Behandlungsergebnis zu stabilisieren, werden daher herausnehmbare Geräte eingesetzt, die über einen bestimmten Zeitraum noch regelmäßig von uns kontrolliert werden. Diese Phase der Behandlung nennt man die Retentionsphase einer kieferorthopädischen Behandlung.

Die beste Retention wird lebenslang praktiziert. Hierzu kann ein dünner Draht (Retainer) an der Innenseite der Frontzähne befestigt werden, der die Zähne in der gewünschten Position hält.

Ein Retainer ist ein auf die Innenseite der Frontzähne geklebter, graziler Haltedraht. Dieser ist von außen nicht sichtbar und dient der Langzeitstabilisierung des erreichten Behandlungsergebnisses. Vor allem in Fällen, bei denen die Zähne bereits vor der Behandlung stark gedreht oder sehr eng standen, ist ein Retainer sinnvoll.

Immer mehr Patienten bevorzugen diese komfortable Möglichkeit zur Sicherung der perfekten Zahnstellung, da sie das alternative Tragen herausnehmbarer Stabilisierungs-  oder Retentionsgeräte vermeiden oder reduzieren möchten.

Ja, ein Behandler-Wechsel ist grundsätzlich möglich, sollte jedoch nur in Ausnahmefällen stattfinden. Jede Praxis ihr eigenes Behandlungskonzept und verwendet ihre eigenen Behandlungssysteme.

Gerne dürfen Sie sich aber bei uns für eine unabhängige Zweitmeinung vorstellen.

Nein. Diese müssen nur entfernt werden, wenn kein ausreichender Platz vorhanden ist oder die Position so ungünstig ist, dass diese nicht regelrecht in den Zahnbogen einzuordnen sind. In der Regel sollte keine Entfernung vor dem 14. Lebensjahr erfolgen.

Ja, da bei vielen Patienten der Wunsch nach einer Ratenzahlung besteht, bieten wir zinsfreie Ratenzahlungsen für die gesamte Behandlung an.

Außerdem weisen wir darauf hin, dass  die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommenssteuererklärung Berücksichtigung finden können. Wir beraten Sie gerne über individuelle Zahlungsvarianten!