Mädchen mit glatten, braunen Haaren, das im Profil nach schräg oben lächelt. Die Augen sind geöffnet, der Blick geht zur Zahnärztin außerhalb des Bildzentrums.

Behandlung von Jugendlichen

Viele Zahnfehlstellungen lassen sich bereits korrigieren, sobald die seitlichen Milchzähne ab etwa dem 9. Lebensjahr ausfallen. In dieser Entwicklungsphase kann die Kieferlage besonders gut beeinflusst und Platz für die nachfolgenden, bleibenden Zähne geschaffen werden.

Zahnstellungsanomalien, die nicht mit der Kieferlage zusammenhängen, können häufig auch nach dem vollständigen Zahnwechsel erfolgreich behandelt werden.

Unser Ziel ist es, kieferorthopädische Maßnahmen so effizient wie möglich umzusetzen, um lange Behandlungszeiten zu vermeiden. Dafür engagiert sich unser erfahrenes Team täglich – unterstützt durch modernste Technik. So können wir Ihnen nicht nur eine Vielzahl an Behandlungsmöglichkeiten anbieten, sondern auch eine hochwertige und zügige Therapie durch spezialisierte Fachärzte gewährleisten.

Was & Wie

Was kann behandelt werden?

  • Engstehende Zähne
  • Schiefe Zähne
  • Vorstehende Zähne
  • Überbiss / Kreuzbiss
  • Zahnlücken (auch nach Zahnverlust)
  • Ungünstiges Kieferwachstum
  • Verlängerung abgebrochener Zähne
  • u.v.m.

womit kann behandelt werden?

  • Herausnehmbare Zahnspangen
  • Funktionskieferorthopädische Geräte
  • Aligner
  • Feste Zahnspangen
  • innenliegende Zahnspange
  • Teilapparaturen mit oder ohne Verankerung durch Minipins
  • Sonstige Apparaturen

Kostenübernahme: was zahlt die versicherung?

Vor Behandlungsbeginn erarbeiten wir für Sie einen Heil- und Kostenplan, den Sie Ihrer Versicherung zwecks Kostenübernahme einreichen. Eine klar gegliederte Rechnung, aus der Sie die anfallenden Leistungen erkennen können, erhalten Sie vierteljährlich.

Für gesetzlich versicherte Patienten besteht bei einer KIG Einstufung ab Grad 3 Anspruch auf Kostenübernahme der Behandlung durch die Krankenkassen. Unter dieser Voraussetzung beträgt der vorgeschriebene Eigenanteil 20% , den Sie für sich bzw. das erste Kind – verteilt auf die gesamte Behandlungszeit – zunächst selbst tragen. Für jedes weitere gleichzeitig in Behandlung befindliche Kind beträgt der Eigenanteil 10%. Wird die Behandlung planmäßig beendet, erstattet die gesetzliche Krankenkasse diesen Betrag an Sie zurück.

Bewahren Sie bitte Ihre Rechnungen auf, damit Sie Ihren Eigenanteil problemlos erstattet bekommen. Wir bieten Ihnen zur organisatorischen Erleichterung das Lastschriftverfahren an.

Für Patienten die jünger als 18 Jahre sind, wird entsprechend der Richtlinien und nach kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KiG) entschieden, ob die Bezahlung der kieferorthopädischen Behandlung von den Krankenkassen übernommen wird. Auch in diesen Fällen ist die medizinische Indikation nicht in Frage gestellt.

Auch bei Übernahme der Kosten durch die gesetzliche Krankenkasse ist mit privaten Kosten zu rechnen. Es empfiehlt sich vor dem ersten Termin beim Kieferorthopäden eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen.

Lose Zahnspangen

Zahnspange

Nachentwicklung des Kieferwachstums

Mit einer losen, herausnehmbaren Zahnspange ist es möglich das Kieferwachstum positiv zu beeinflussen.

Durch Wachstumsschrauben können zu kleine Kiefer nachentwickelt werden um mehr Platz zu schaffen.

Herausnehmbare Funktionskieferorthopädische Apparaturen können Fehlstellungen der Kiefer durch Wachstumsentwicklung verbessern.

Feste Zahnspangen

Zahnspange

Brackets für umfangreiche Veränderungen

Im Gegensatz zu einer herausnehmbaren Spange, ist die Multiband-Bracket-Apparatur fest mit den Zähnen verbunden. Dadurch wirkt sie ununterbrochen mit leichtem Druck auf die zu bewegenden Zähne – die Behandlung verläuft ohne Zutun des Patienten in der vorgeplanten Weise.

Die aufgeklebten Brackets (Schlösser) aus Metall oder Keramik haben einen horizontal (waagerecht) verlaufenden Schlitz, der den orthodontischen Bogen aufnimmt. Die Rückstellkraft des Drahtes bewirkt, dass die Zähne gerade werden.